Kulturverein Puchheim - Satzung
Satzung
Die aktuelle Satzung finden Sie hier.
1. Name und Sitz des Vereins
1.1. Der Verein führt den Namen „Kulturverein Puchheim e.V.“, er ist in das Vereinsregister beim Registergericht München VR 40276 eingetragen.
1.2. Sitz des Vereins ist Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck.
1.3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein verfolgt weder wirtschaftliche noch auf die Erzielung von Gewinn gerichtete Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Ziele.
2.1. Seine Ziele sind insbesondere:
2.1.1. die Weckung und Vertiefung des Verständnisses für Kunst und Kultur bei der Bevölkerung
2.1.2. die Förderung von Künstlern
2.1.3. die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
2.1.4. die Prämierung von künstlerischen Aktivitäten durch Geld- oder Sachpreise.
2.2. Schwerpunkt der Aktivitäten ist in Puchheim.
2.3. Der Verein arbeitet mit anderen Organisationen kultureller Betätigungen zusammen.
2.4. Der Verein verwirklicht den Satzungszweck i.S. von § 58 Nr.1 AO auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke.
3. Mitgliedschaft im Verein
3.1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Ordentliche Mitgliedschaft kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person erwerben.
- Fördernde Mitgliedschaft können juristische Personen erwerben.
- Jugendmitgliedschaft gilt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, darüber hinaus bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
- Familienmitgliedschaft gilt für ordentliche Mitglieder und deren Partner, sowie für ihre Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, darüber hinaus bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
3.1.1. Beitrag
Die Höhe des Beitrages für ordentliche Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
- Der Beitrag für fördernde Mitglieder wird im Einvernehmen mit dem fördernden Mitglied und dem Vorstand festgelegt
- Der Beitrag für Jugendmitglieder beträgt 1/10 des Beitrages eines ordentlichen Mitgliedes.
- Der Beitrag für Familienmitgliedschaft beträgt das 1,5fache des Beitrages eines ordentlichen Mitgliedes
3.1.2. Eine Befreiung von dem durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag kann in einzelnen begründeten Ausnahmefällen durch Vorstandsbeschluss für längstens ein Jahr erfolgen.
3.1.3. Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. Mitglieder, die während des Jahres eintreten, zahlen für bereits abgelaufene Monate keinen Beitrag.
3.2. Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod,
- durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mit zuteilen ist und mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres wirksam wird,
- durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten. Dieser erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung des Mitgliedes. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich gegen Zustellungsnachweis zuzustellen. Dem Mitglied steht Revision des Vorstandsbeschlusses auf der nächsten Mitgliederversammlung offen. Bis dahin ruhen die Mitgliedsrechte.
- durch Streichung. Diese erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied mit seinen Beiträgen länger als 12 Monate im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb von 4 Wochen nach Absendung den Beitragsrückstand nicht vollends ausgeglichen hat.
3.3. Mitglieder des Vereins schließen sich zu Arbeitsgruppen zusammen, um fachliche Arbeit zu leisten. Die Zahl der Arbeitsgruppen ist nicht begrenzt. Jede Arbeitsgruppe bestimmt nach Anhörung des Vorstandes einen Sprecher. Die Sprecher sind Mitglieder der Vorstandschaft.
4. Organe des Vereins
4.1. Die Mitgliederversammlung:
4.1.1. Jährlich ist eine Mitgliederversammlung abzuhalten, zu der vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder per e-Mail einzuladen ist.
4.1.2. Die Mitgliederversammlung beschließt regelmäßig über
- den Jahresbericht des Vorstandes
- den Rechenschaftsbericht des Kassiers
- den Bericht der Kassenprüfer
- die Entlastung der Vorstandsmitglieder
- Neuwahl von Vorstandsmitgliedern
- Wahl der Kassenprüfer
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Anträge, die eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand eingegangen sind.
- die Annahme weiterer Anträge, ausgenommen Satzungsänderungen, die nach dieser Frist, aber vor Versammlungsbeginn beim Vorstand eingegangen sind oder aus der Versammlung heraus gestellt werden.
4.1.3. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenvertretung ist unzulässig. Abweichend hiervon gilt jedoch, dass Beschlüsse über eine Änderung der Satzung einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder bedürfen; der über die Auflösung des Vereins einer solchen von 3/4.
Die Anträge sind mit der Einladung bekannt zu geben.
4.1.4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich unter Darstellung des wesentlichen Verhandlungsablaufes niederzulegen und vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Diese Protokolle können von jedem Mitglied eingesehen werden, sie werden auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgelesen und ggf. mit Änderungen genehmigt.
4.1.5. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn
- der Vorstand sie für erforderlich hält
- mindestens 10% der Mitglieder dies beim Vorstand unter Angabe der Gründe verlangen.
Die Vorschrift 4.1.1. gilt entsprechend.
4.2. Die Vorstandschaft
4.2.1. Der Vorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Kassier,
- dem Schriftführer,
- bis zu 3 Beisitzern,
die von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt werden.
Der Verein wird nach innen und außen, gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils alleine vertreten; vom Kassier und Schriftführer gemeinsam.
Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden, der Kassier mit dem Schriftführer nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden vertreten können.
4.2.2. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vermögens.
4.2.3. Dieser Vorstand wird zur Vorstandschaft erweitert durch die Sprecher der Arbeitsgruppen
4.2.4. Aufgabe der Vorstandschaft ist es, Richtlinien für die Arbeitsgruppen vorzuschlagen, diese zu kontrollieren sowie die Erarbeitungvon Vorschlägen, wie die unter 2.1.1. bis 2.1.4. definierten Ziele erreicht werden können. Über die Vorschläge beschließt der Vorstand.
4.2.5. Mitglieder der Vorstandschaft haben keinen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit.
4.2.6. Der Vorstand, ebenso wie die Vorstandschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet dieStimme des Vorsitzenden.
4.2.7. Die Beschlüsse sind im Protokoll schriftlich festzuhalten.
5. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen der Stadt Puchheim oder ihrer Rechtsnachfolgerin zu, die es unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zuzuführen hat.
6. Schlussvorschrift
In allen in dieser Satzung nicht geregelten Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung für unsere Mitglieder steht Ihnen unter "Datenschutzerklärung" zur Verfügung.